Patienten mit Endokarditisrisiko, also jene Patienten, die bestimmte Herzklappenstörungen aufweisen, eine bakterielle Endokarditis (Herzbeutelentzündung) durchgemacht oder eine Herzklappenprothese bekommen haben, müssen vor einigen zahnärztlichen Eingriffen antibiotisch abgeschirmt werden. Zu diesen zahnärztlichen Eingriffen zählen unter anderem die Zahnsteinentfernung, die Parodontitis-Behandlung, Zahnextraktionen, Wurzelspitzenresektionen sowie allgemein alle operativen Eingriffe in der Zahnheilkunde. Ohne diese antibiotische Abschirmung kann es bei dieser Patientengruppe nämlich zum Übertritt der Bakterien ins Blut (Bakteriämie) und unter Umständen zur Endokarditis kommen.